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Datensperrung des Einwohnerregisters
Wenn Sie Ihre Daten im Einwohnerregister sperren lassen möchten, füllen Sie bitte untenstehendes Antragsformular aus. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Formular.
Wenn Ihre Daten im Einwohnerregister nicht gesperrt sind, gilt folgendes:
Die Gemeinde gibt Name, Vorname, Adresse sowie Datum von Zu- und Wegzug einer Person aus dem Einwohnerregister bekannt (§ 18 Abs. 1 MERG). Die Gebühr beträgt Fr. 15.00.
Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person gibt sie nur bekannt, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird und kein überwiegendes Interesse entgegensteht (§18 Abs. 2 MERG). Die Gebühr beträgt Fr. 30.00.
Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten ihre Anfrage schriftlich an die Einwohnerkontrolle.
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Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 052 744 55 11 | claudia.bjoernsen@stammheim.ch |
