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Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten aus der 1. Säule (AHV, IV, HI) und allfällige weitere Einkommen nicht, die minimalen Lebenskosten zu decken. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinde Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Die Höhe der monatlichen Leistungen wird einerseits durch die vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- und Heimkosten beeinflusst. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Zusatzleistungen.
Das Gesuch auf Zusatzleistungen muss bei der Durchführungsstelle schriftlich gestellt und zusammen mit den für die Berechnung erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Anmeldeformular Zusatzleistungen inkl. Checkliste | Download | 0 | Anmeldeformular Zusatzleistungen inkl. Checkliste |
Formular Erklärung | Download | 1 | Formular Erklärung |
Formular Vollmacht | Download | 2 | Formular Vollmacht |
Merkblatt Meldepflicht | Download | 3 | Merkblatt Meldepflicht |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste und Gesundheit | 052 744 55 13 | miriam.bruehwiler@stammheim.ch |