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Hundekontrolle
Kennzeichnung / Registrierung
Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz über das Halten von Hunden sowie der zugehörigen Verordnung.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen.
Haben Sie noch nie einen Hund gehalten und wollen Sie einen Hund übernehmen, melden Sie sich zuerst bei der Einwohnerdienste um Ihre Personendaten zu erfassen. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in der Hundedatenbank AmicusExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Meldepflicht
Hundehaltende melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde und bei Amicus an.
Innert der gleichen Frist sind der Wohnsitzgemeinde und Amicus zu melden:
- Namens- oder Adressänderung des Hundehalters
- Halterwechsel
- Tod des Hundes
Sie können die Meldung an Amicus entweder über www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Bitte melden Sie Änderungen immer auch zusätzlich den Einwohnerdiensten (siehe Kontaktdaten unten).
Hundegebühr
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Gebühr beträgt Fr. 130.00 pro Hund.
Hundekurse
Seit 1. Juni 2025 ist die neue Hundegesetzgebung in Kraft. Wer erstmals oder seit über zehn Jahren wieder einen Hund hält, muss einen theoretischen Kurs mit Prüfung absolvieren. Zusätzlich ist für alle Hunde ein praktischer Ausbildungskurs mit mindestens sechs Lektionen innerhalb eines Jahres nach der Übernahme zu besuchen.
Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für VeterinärwesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie des Veterinäramts des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Fundtiere
Gefundene Tiere sind der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) zu melden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Veterinäramts des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste | 052 744 55 11 | claudia.bjoernsen@stammheim.ch |
