Inhalt
Vogelgrippe Kanton Zürich: Ausweitung des Beobachtungsgebiets
Zu den bisherigen Todfunden von Wildvögeln, die positiv auf hochpathogene Aviäre Influenza getestet wurden, sind in der Schweiz in den letzten Tagen weitere verstorbene Wildvögel hinzugekommen. Aufgrund des Vogelzugs treffen immer mehr Wasservögel in der Schweiz ein, um an unseren Gewässern zu überwintern. Durch die engeren Platzverhältnisse und eingeschränkten Futtermöglichkeiten kommt es zu engen Platzverhältnissen an den Futterplätzen und dadurch zu einfacheren Ansteckungsmöglichkeiten innerhalb der Wildvogelpopulation. Ausserdem muss davon ausgegangen werden, dass der Erreger mittlerweile in der Wildvogelpopulation in der Schweiz endemisch ist, also nicht nur saisonal auftreten kann.
Um Einträge in Geflügelhaltungen zu verhindern, hat der Bund deshalb entlang aller grösseren Seen und Fliessgewässer einen 3 km breiten Uferstreifen zum Beobachtungsgebiet erklärt. Im Kanton Zürich betrifft dies den Zürichsee, den Greifensee, den Pfäffikersee, die Limmat und den Bereich am Rhein. Betroffen sind hiervon folgende Gemeinden ganz oder teilweise:
Adliswil, Aesch (ZH), Affoltern am Albis, Bachs, Bäretswil, Benken (ZH), Berg am Irchel, Bubikon, Buch am Irchel, Bülach, Dachsen, Dällikon, Dänikon, Dietikon, Dübendorf, Egg, Eglisau, Erlenbach (ZH), Fällanden, Fehraltorf, Feuerthalen, Flaach, Flurlingen, Freienstein-Teufen, Geroldswil, Glattfelden, Gossau (ZH), Greifensee, Herrliberg, Hittnau, Hochfelden, Hombrechtikon, Horgen, Hüntwangen, Hüttikon, Kilchberg (ZH), Kleinandelfingen, Knonau, Küsnacht (ZH), Langnau am Albis, Laufen-Uhwiesen, Männedorf, Marthalen, Maschwanden, Maur, Meilen, Mettmenstetten, Mönchaltorf, Oberengstringen, Oberrieden, Obfelden, Oetwil am See, Oetwil an der Limmat, Otelfingen, Ottenbach, Pfäffikon, Rafz, Regensdorf, Rheinau, Richterswil, Rorbas, Rüschlikon, Russikon, Rüti (ZH), Schlieren, Schwerzenbach, Seegräben, Stadel, Stäfa, Stallikon, Stammheim, Thalwil, Trüllikon, Uetikon am See, Uitikon, Unterengstringen, Urdorf, Uster, Volken, Volketswil, Wädenswi, lWangen-Brüttisellen, Wasterkingen, Weiach, Weiningen (ZH), Wetzikon0 (ZH), Wil (ZH), Zollikon, Zumikon, Zürich.
Im Beobachtungsgebiet gelten für die Geflügelhaltenden, die 50 oder mehr Vögel halten verschiedene Massnahmen insbesondere im Bereich der Biosicherheit wie Beschränkung des Auslaufs des Hausgeflügels auf den geschlossenen Aussenklimabereich oder auf einen in einem vom Zuflug von Wildvögeln durch Zäune und Netze geschützten Aussenbereich. Ziel der Massnahmen ist den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu unterbinden. Details entnehmen Sie bitte der Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 13. Dezember 2024. Die aktuell betroffenen Beobachtungsgebiete werden in Anhang II gelistet und jeweils aktualisiert.
Das Veterinäramt hat alle registrierten Geflügelhaltenden in den genannten Zonen direkt angeschrieben und sie über ihre Pflichten informiert. Um ein Übergreifen von den Wildvögeln auf das Hausgeflügel zu verhindern, bitten wir Sie die Schutzmassnahmen umzusetzen. Wenn Sie noch nicht als Geflügelhaltende registriert sind, holen Sie die nötige Meldung bitte unverzüglich nach.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Nur gemeinsam gelingt es, einen Ausbruch in einer Hausgeflügelhaltung auf ein kleinstmögliches Risiko zu reduzieren.
Die aktuellen Informationen finden Sie jeweils auf der temporären Spezialsite des Kantons zh.ch/vogelgrippe.