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Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege Stammheim für den Rest der Amtsdauer 2022-2026
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 5. November 2024 sind für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege Stammheim innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Name, Vorname | Jahrgang | Wohnort | Beruf | Partei |
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Vicente, Pedro Miguel | 1986 | Hauptstrasse 58, 8477 Oberstammheim |
Labortechniker | parteilos |
Wepfer, Iris | 1991 | Sennegasse 30, 8476 Unterstammheim |
Schreinerin | parteilos |
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 24. Dezember 2024, 08.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).
Als Mitglied vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindekanzlei bezogen, oder auf www.stammheim.ch heruntergeladen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimm-rechtssachen beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Unterstammheim, 17. Dezember 2024
Gemeinderat Stammheim
Zugehörige Objekte
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Wahlvorschläge Formular - Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege Stammheim für den Rest der Amtsdauer 2022-2026, 2. Frist (PDF, 451.45 kB) | Download | 0 | Wahlvorschläge Formular - Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege Stammheim für den Rest der Amtsdauer 2022-2026, 2. Frist |