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Steueramt
Einreichung Steuererklärung 2021
Bis Ende Januar 2022 wurde allen dem Steueramt Stammheim bekannten Steuerpflichtigen eine Steuererklärung 2021 zugestellt. Auf den Versand von Doppeln der Steuerformulare wird aus ökologischen Gründen und aufgrund der geringen Nachfrage ab diesem Jahr verzichtet. Wer kein Formular erhalten hat oder weiterhin ein Doppel der Steuerformulare benötigt, bitten wir, sich beim Steueramt zu melden. Die Steuererklärung 2021 ist bis spätestens 31. März 2022 einzureichen. Auf der Website des Kantonalen Steueramtes Zürich finden Sie den Direktzugang zur Online Steuererklärung ZHprivateTax sowie den Download der Software ZHprivateTax.
Die Steuererklärung kann komplett elektronisch eingereicht werden. Die Unterschrift fällt weg und die Beilagen können elektronisch übermittelt werden. Selbstverständlich können Sie die Steuererklärung unter Beilage der erforderlichen Unterlagen weiterhin in Papierform einreichen. Um unnötige Transportwege zu vermeiden, bitten wir Sie, die Steuererklärung direkt an das Scan Center Winterthur (siehe Antwortcouvert) zu senden. Das freut die Umwelt und schont Ressourcen.
Sollten Sie die Steuererklärung nicht bis zum ordentlichen Abgabetermin einreichen können, ist dem Steueramt bis spätestens 31. März 2022 ein schriftliches Gesuch um Fristerstreckung einzureichen oder via Online-Schalter eine eFristverlängerung zu beantragen.
Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für Sie da (Martina Palomino, 052 744 55 16).
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Mit eGov Box haben Sie die Möglichkeit, Ihr Steuerkonto online einzusehen und verschiedene Steueranliegen rund um die Uhr zu erledigen. Anmelden können Sie sich unter:
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Kontakt
SteueramtGemeindehausplatz 2
8476 Unterstammheim
Tel. 052 744 55 16
martina.palomino@stammheim.ch
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