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Inhalt

Blaualgenblüte / erhöhtes Blaualgenvorkommen im Nussbaumersee

20. Oktober 2025

Blaualgen: Gewässerbereich wegen Gefahr für die Gesundheit meiden

Nicht baden, Kinder und Hunde vom Wasser fernhalten –Blaualgenblüte am Nussbaumersee nachgewiesen

Am Nussbaumersee der Gemeinde Stammheim wurde am 20. Oktober 2025 vom kantonalen Amt für Umwelt eine erhöhte Konzentration von Blaualgen festgestellt. Diese können eine Gefahr für die Gesundheit – besonders für Kleinkinder und Hunde – darstellen. Die Gemeinde Stammheim und die kantonalen Stellen empfehlen, den Gewässerbereich zu meiden. Das bedeutet vor allem: Nicht schwimmen oder baden, Kinder und Hunde fernhalten sowie das Wasser nicht schlucken oder trinken. Wer Kontakt mit Blaualgen hatte, soll sich zeitnah mit sauberem Wasser gründlich waschen; bei Hunden sollte das Fell ausgewaschen werden. Treten Symptome wie Hautreizungen, Erbrechen, Durchfall oder Lähmungen auf, wird zum Besuch eines Arztes oder Tierarztes geraten.

 

Hohe Temperaturen und Trockenheit

Blaualgen kommen natürlicherweise in fast allen Gewässern vor und gehören zu unserem Ökosystem. Sie befinden sich schwebend im Wasser, auf der Wasseroberfläche oder als Bewuchs auf Steinen im Gewässer oder am Ufer. Hohe Temperaturen und Trockenheit können zu einer Massenvermehrung führen; in diesem Fall wird von einer Blaualgenblüte gesprochen. Diese zeigt sich beispielsweise in einer ungewöhnlichen Färbung des Wassers (intensiv grün, grün-blau, braun bis rötlich) oder einer auffälligen Schaumbildung. Flocken-, schlieren- oder teppichartig aufschwimmende Schichten können weitere Anzeichen sein. Trotz der visuellen Ähnlichkeit handelt es sich nicht um eine Gewässerverschmutzung, da die Blaualgen natürlichen Ursprungs sind.

 

Normalerweise ungiftig

Blaualgenblüten kommen vorwiegend in stehenden Gewässern wie Seen, Weihern, beruhigten Stellen in Fliessgewässern oder Pfützen vor. Manche Blaualgen bilden für Menschen und Tiere gesundheitsschädliche Gifte (Cyantoxine). Diese stellen wegen der tiefen Konzentrationen im Normalfall keine Gefahr dar. Die Gifte werden erst beim Absterben der Blaualgen freigesetzt und werden innerhalb von wenigen Tagen wieder abgebaut.

Bitte wenden Sie sich bei Verdacht auf eine Blaualgenblüte an das Amt für Umwelt (058 345 51 51 oder gewaesserbiologie.afu@tg.ch, während Bürozeiten) oder die Polizei (117, ausserhalb der Bürozeiten).

Weitere Informationen: Blaualgen (tg.ch)

Gemeindeverwaltung Stammheim

Gemeindehausplatz 2
8476 Unterstammheim
Telefon: 052 744 55 11 gemeinde@stammheim.ch

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08.30-11.30 Uhr / geschlossen
Dienstag
08.30-11.30 Uhr / 14.00-19.00 Uhr
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