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Termin Erneuerungswahl Evangelisch-reformierte Kirche Stammheim für Amtsdauer 2026-2030
Gemeinderat Stammheim
Erneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Stammheim für die Amtsdauer 2026 bis 2030
Wahlanordnung
Der Gemeinderat Stammheim hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Stammheim für die Amtsdauer 2026 bis 2030 auf Sonntag, 8. März 2026, festgesetzt. Ein allfälliger 2. Wahlgang wird auf den Sonntag, 14. Juni 2026 festgesetzt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Unterstammheim, 7. Oktober 2025
Gemeinderat Stammheim
Zugehörige Objekte
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Wahlanordnung Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege Stammheim (PDF, 382.01 kB) | Download | 0 | Wahlanordnung Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege Stammheim |