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Ersatzwahl des Notars / der Notarin für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026
Notariatskreis Stammheim ZH
(Gemeinden Truttikon und Stammheim)
Publikation der provisorischen Wahlvorschläge für die Ersatzwahl des Notars / der Notarin für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 und Ansetzung der 2. Frist
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 9. September 2022 ist für die Ersatzwahl des Notars / der Notarin für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Ersatzwahl des Notars / der Notarin für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026
Stefan Stutz, geb. 23.01.1987, Notar, Bürger von Marthalen ZH und Truttikon ZH,
whft. Chrüzli 1, 8465 Rudolfingen
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 11. November 2022, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Stammheim, Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim, eingereicht werden können.
Wählbar sind Personen, die das Wahlfähigkeitszeugnis des Obergerichtes besitzen. Die vorgeschlagene Person muss auf dem Wahlvorschlag mit Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person das Amt schon bisher ausgeübt hat, angegeben werden. Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus dem Notariatskreis Stammheim unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Der Gemeinderat Stammheim erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit amtlichem Wahlzettel/amtlichen Wahlzetteln oder einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Unterstammheim, 4. November 2022 Gemeinderat Stammheim
Zugehörige Objekte
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